Private Haftpflichtversicherung schützt bei Schäden an Nachbarn durch Mini-Solaranlagen

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Im Zuge steigender Stromkosten und des wachsenden Umweltbewusstseins ziehen immer mehr Menschen in Betracht, eine Mini-Photovoltaikanlage auf ihrem Balkon zu installieren. Die erfreuliche Nachricht ist, dass dafür keine spezielle Photovoltaikversicherung erforderlich ist. Die Absicherung solcher Balkonkraftwerke kann einfach über die bereits vorhandene Hausratversicherung erfolgen. Diese Informationen wurden von Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, bereitgestellt.

Keine Sorgen um Versicherungsschutz von Balkonkraftwerken dank Hausratversicherung

Um den Bedürfnissen umweltbewusster Verbraucher gerecht zu werden, hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Musterbedingungen für die Hausratversicherung angepasst. Dies bedeutet, dass Kunden, die eine neue Hausratversicherung abschließen und bereits ein Balkonkraftwerk besitzen oder planen, eines zu installieren, von einer unkomplizierten Mitversicherung profitieren können. Die Anpassung der Musterbedingungen zeigt das Bestreben des GDV, den Versicherungsschutz für Mini-Photovoltaikanlagen zu erleichtern.

Um das Balkonkraftwerk und den übrigen Hausrat abzusichern, sollten Besitzer von Balkonkraftwerken mit ihrem Hausratversicherer sprechen und ihren bestehenden Vertrag überprüfen. In den meisten Fällen können die alten Policen auf die neuen Bedingungen umgestellt werden, um Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Überspannung durch Blitzschläge abzudecken. Im Gegensatz zu größeren Photovoltaikanlagen, die in der Regel auf dem Dach installiert sind, gibt es für Balkonkraftwerke keine separaten Versicherungspolicen.

Wenn es zu Schäden an Nachbarbalkonen durch Mini-Solaranlagen kommt, greift die private Haftpflichtversicherung. Ein Beispiel dafür ist, wenn sich ein Modul während eines Sturms löst und Schäden verursacht.

Vor der Installation eines Balkonkraftwerks sollten Mieter ihren Mietvertrag sorgfältig auf etwaige Regelungen prüfen. Es wird empfohlen, den Vermieter zu kontaktieren und um die Genehmigung für das Balkonkraftwerk zu bitten. Wenn die Solaranlage an der Fassade oder außen am Balkongeländer angebracht werden soll, ist in den meisten Fällen die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Eine wichtige Information ist, dass Mini-Photovoltaikanlagen seit Jahresbeginn steuerlich gefördert werden. Beim Kauf entfällt die Mehrwertsteuer, was die Anschaffungskosten reduziert. Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl von Förderprogrammen, die finanzielle Unterstützung bieten. Interessierte sollten sich über diese Fördermöglichkeiten informieren und die erforderlichen Schritte unternehmen, um von den finanziellen Vorteilen zu profitieren.

Immobilienbesitzer, die ihre Solaranlage versichern möchten, haben die Wahl zwischen der Wohngebäudeversicherung und einer eigenständigen Photovoltaikversicherung. Beide Versicherungen bieten umfassenden Schutz vor Schäden, die durch Feuer, Überspannung durch Blitze, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm, Hagel oder Schneedruck verursacht werden können. Durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung können Immobilienbesitzer ihre Solaranlage effektiv absichern und sich vor finanziellen Verlusten schützen.

Keine separate Photovoltaikversicherung nötig: Hausrat deckt Schäden ab

  • Die Hausratversicherung deckt Schäden an Mini-Photovoltaikanlagen ab und macht eine separate Photovoltaikversicherung überflüssig
  • Durch die erweiterten Musterbedingungen der Hausratversicherung ist eine unkomplizierte Mitversicherung von Balkonkraftwerken möglich
  • Mini-Photovoltaikanlagen sind in der Hausratversicherung gegen Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Blitzschläge versichert
  • Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Haftung für Schäden an Nachbarn durch Mini-Solaranlagen
  • Bevor Mieter ein Balkonkraftwerk installieren, sollten sie ihren Mietvertrag sorgfältig prüfen
  • Mini-Photovoltaikanlagen werden seit Jahresbeginn steuerlich gefördert und es existieren mehrere Programme zur finanziellen Unterstützung des Kaufs
  • Besitzer von Immobilien haben die Möglichkeit, ihre Solaranlage entweder über die Wohngebäudeversicherung oder eine spezielle Photovoltaikversicherung zu versichern. Diese Versicherungen gewährleisten Schutz vor Schäden durch Feuer, Überspannung, Kurzschluss, Leitungswasser und Naturgefahren

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