Erbschaftssteuer 2023: Freibeträge, Befreiung und wie man eine Erbschaftssteuererklärung macht

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Erbschaftssteuer 2023: Freibeträge, Befreiung und wie man eine Erbschaftssteuererklärung macht

Beim Hinterlassen eines Vermögens gibt es neben der Freude des Erben auch eine andere Partei, die ihren Anteil am Erbe haben möchte: der Staat, der die Erbschaftssteuer erhebt. Im Jahr 2022 wurden bedeutsame Änderungen an den Bestimmungen zur Erbschaftssteuer vorgenommen, die ab dem Jahr 2023 in Kraft treten.
Diese Änderungen betreffen verschiedene Aspekte der Erbschaftssteuer, einschließlich der Besteuerung von Vermögenswerten wie Immobilien, Geldanlagen und Unternehmensbeteiligungen. Ziel dieser Reformen ist es oft, die Besteuerung gerechter und transparenter zu gestalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Staat angemessene Einnahmen aus Vermögensübertragungen erhält.
Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Neubewertung von Immobilien, um den aktuellen Marktwert besser zu berücksichtigen. Dies kann dazu führen, dass die Steuerlast für Immobilienvermögen steigt, insbesondere wenn die Werte in den Jahren vor dem Erbfall erheblich gestiegen sind.
Ziel dieser Änderungen sind: die Erbschaftssteuer gerechter zu gestalten und sicherzustellen, dass der Staat angemessene Einnahmen aus Vermögensübertragungen erhält.
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer 2023In diesen Fällen ist eine Befreiung von der Erbschaftssteuer möglichSo wird eine Erbschaftssteuererklärung angefertigt

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer 2023

Steuerpflichtig werden Erben, wenn sie ihren ständigen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.

Die sogenannte Erbschaftssteuer wurde erst 2022 angepasst, sodass sich für die Erbschaftssteuer 2023 Änderungen ergeben haben.

Sie wurde angehoben und kann damit zur echten Kostenfalle werden.

Wichtig zu wissen: Neben der Erbschaftssteuer gibt es auch die Schenkungssteuer. Wer also meint, die Steuern mit Schenkung des Vermögens umgehen zu können, irrt.

Auch für die Schenkungssteuer gelten die gleichen Freibeträge, die bei der Erbschaftssteuer relevant sind, doch alles, was über diese Freibeträge hinaus geht, muss versteuert werden.

Die bei Immobilien angesetzte Wertzahl wurde 2022 von 1,0 auf bis zu 1,4 angehoben, was teils enorme Steuererhöhungen bedeutet.

Die Freibeträge sind jedoch gleich geblieben:

Video: Bewertung von Immobilien für die Schenkungs und Erbschaftsteuer seit 2023

  • Ehegatten/Lebenspartner: bis 500.000 Euro
  • Kinder: bis 400.000 Euro
  • Enkelkinder: bis 200.000 Euro
  • Eltern/Großeltern: bis 100.000 Euro
  • Geschwister, Nichten/Neffen: bis 20.000 Euro
  • Weitere Personen: bis 20.000 Euro
In diesen Fällen ist eine Befreiung von der Erbschaftssteuer möglich
Ob und wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt von der Höhe des Vermögens ebenso ab wie vom Verwandtschaftsgrad und damit von der Höhe der Freibeträge.
Unter Umständen ist jedoch auch eine Befreiung von der Erbschaftssteuer möglich. Hat der Erblasser eine Immobilie bis zu seinem Tod selbst genutzt und dort gewohnt, kann eine Steuerbefreiung beantragt werden.
Diese kann auch infrage kommen, wenn der Erblasser aus zwingenden Gründen (z. B. Pflegebedürftigkeit) nicht in dem Objekt wohnen konnte.
Wenn der Erbe der Ehepartner oder das Kind des Verstorbenen ist und das Haus direkt zu eigenen Wohnzwecken nutzt, kann ebenfalls eine Steuerbefreiung infrage kommen.
Wird ein Mehrfamilienhaus geerbt, kann sich die Steuerbefreiung nur auf den selbst genutzten Teil beziehen. Der übrige Teil des Hauses unterliegt der Steuerpflicht.

So wird eine Erbschaftssteuererklärung angefertigt

Damit die Erbschaftssteuer 2023 und für alle weiteren Jahre ordnungsgemäß gezahlt werden kann, ist eine Erbschaftssteuererklärung nötig. Diese zeigt das Vermögen gegenüber dem zuständigen Finanzamt an.

Der Erbe hat insgesamt drei Monate Zeit, um das Vermögen zu melden. Wird die Übertragung gemeldet, fordert das Finanzamt den Erben in der Regel zur Anfertigung einer entsprechenden Steuererklärung auf.

Außerdem nennt es eine Frist, bis zu der die Erklärung vorliegen muss. Ähnlich wird im Falle einer Schenkung verfahren, hier muss eine Schenkungssteuererklärung angefertigt werden.

Die Erbschaftssteuererklärung besteht aus dem Mantelbogen, in dem die beteiligten Erben zu nennen sind, und aus verschiedenen Anlagen.

Dazu gehört unter anderem eine Anlage für jeden Erben (hier als „Erwerber“ bezeichnet), in der auch die individuellen Kosten, die mit dem Erbe zusammenhängen, genannt werden können. Außerdem kann eine „Steuerbefreiung Familienheim“ beantragt werden, wenn die Immobilie durch den Erben selbst bewohnt werden soll.

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