Erbrecht in der Ehe: Risiken und Möglichkeiten bei Immobilienbesitz

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Viele Paare, die im Mai heiraten, sind oft überrascht, dass ihr Vermögen nach der Hochzeit nicht automatisch auch dem Partner gehört. Dies kann insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen zu unerwarteten Konsequenzen führen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, hat die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) wertvolle Tipps für die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Heirat zusammengestellt. Hierzu zählt die rechtzeitige Erstellung von Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten, um im Ernstfall Entscheidungen für den Partner treffen zu können.

Finanzielle Überraschungen nach der Heirat: Vermögen nicht automatisch geteilt

Viele Paare gehen irrtümlicherweise davon aus, dass das Vermögen, das sie in die Ehe einbringen, automatisch auch ihrem Partner gehört. Jürgen Buck, Vorstand der GVI, warnt jedoch davor, dass dies nicht der Fall ist. Insbesondere bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann dies zu unerwarteten Konsequenzen führen. Im Todesfall des Partners, der das Vermögen besitzt, erbt der andere Partner nach der gesetzlichen Erbfolge. Es gibt zwar einen Freibetrag und einen Versorgungsfreibetrag, jedoch müssen Beträge darüber hinaus versteuert werden.

Bedeutung von Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten für Ehepartner

Die finanzielle Vorsorge ist in einer Ehe nach der Heirat von großer Bedeutung, doch auch in gesundheitlichen Angelegenheiten sollte vorgesorgt werden. Um sicherzustellen, dass im Notfall die eigenen Entscheidungen getroffen werden, ist es ratsam, rechtzeitig Vorsorgevollmachten und Bankvollmachten zu erstellen. Eine Patientenverfügung ermöglicht zudem, im Krankenhaus oder im Pflegeheim im Sinne des Partners handeln zu können.

Keine Alternative: Patientenverfügung trotz Notvertretungsrecht ratsam

Seit dem 1. Januar 2023 haben Ehepartner ein Notvertretungsrecht in Gesundheitsangelegenheiten für einen Zeitraum von 6 Monaten. Dies bedeutet, dass der Ehepartner in medizinischen Angelegenheiten Entscheidungen treffen kann, wenn der andere Partner nicht dazu in der Lage ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Notvertretungsrecht keine Patientenverfügung ersetzt. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, Ihre eigenen Wünsche und Vorstellungen für medizinische Behandlungen festzuhalten. Es wird daher empfohlen, sowohl das Notvertretungsrecht als auch eine Patientenverfügung zu nutzen, um Ihre Vorstellungen klar zu kommunizieren.

Rechtzeitige Vorsorge in der Ehe: Wünsche und Vorstellungen sichern

Die finanzielle Situation in einer Ehe nach der Hochzeit kann zu unerwarteten Überraschungen führen. Um böse Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig finanzielle Vorsorge zu treffen. Eine gründliche finanzielle Planung sowie die Erstellung von Vorsorgevollmachten, Bankvollmachten und einer Patientenverfügung sind daher unverzichtbar, um die eigenen Wünsche und Vorstellungen abzusichern. Weitere Informationen und wertvolle Tipps zum Thema „Heirat und Finanzen“ finden Sie auf der Webseite www.geldundverbraucher.de in der Gratis-Rubrik.

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