Gemeinsam gegen den bayerischen Vorstoß: Kurz vor der Justizministerkonferenz treten BRAK und regionale Anwaltskammern auf den Plan, um die geplante Übertragung von Rechtsdienstleistungen auf Rechtsschutzversicherer zu verhindern. Sie warnen, dass eine solche Regelung Interessenkonflikte zwangsläufig fördert und das Verbrauchervertrauen in die Unabhängigkeit der Rechtsberatung erschüttert. Deshalb verlangen sie eine kompromisslose Absage des Vorschlags und heben die Bedeutung berufsrechtlicher Regelungen hervor.
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BRAK betont: Beratungsübertragung an Versicherer verletzt berufsrechtliche Standards massiv
Anlässlich der 96. JuMiKo in Bayern verwerfen die Bundesrechtsanwaltskammer und die Präsidentinnen und Präsidenten der Landesrechtsanwaltskammern den Plan, juristische Beratung für Rechtsschutzversicherer zu öffnen. Sie sehen in diesem Vorgehen eine fundamentale Schädigung der im Rechtsdienstleistungsgesetz verankerten Neutralitäts- und Unabhängigkeitsprinzipien. Halten Versicherer Beratung und Deckungsprüfung zusammen, entstehen unabwendbare Interessenkonflikte. Verbraucherrechte und transparenter Rechtsschutz würden dadurch erheblich geschwächt und Vertrauen ins Rechtssystem nachhaltig beschädigt.
Verdeckte Gewinnorientierung bei Versicherern untergräbt systematisch unabhängige Rechtsberatung heute
Im Zentrum des Geschäftsmodells von Rechtsschutzversicherern steht die Ertragsmaximierung bei gleichzeitiger Kostenreduzierung. Die Bundesrechtsanwaltskammer weist nachdrücklich darauf hin, dass eine zusammengeführte Deckungsprüfung und Rechtsberatung in einem Unternehmen per se Interessenkonflikte hervorruft. Ohne klare organisatorische Trennung kann derselbe Versicherer eigene Ertragsziele über die Interessen der Versicherten stellen. Diese Vermischung wird für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht deutlich offengelegt.
Deckungsprüfung und Beratung in Versichererhand schafft Interessenkonflikte ohne Transparenz
Laut Erfahrungsberichten verzögern Rechtsschutzversicherer häufig die Übernahme von Kosten, bis Anwältinnen oder Anwälte gerichtliche Schritte einleiten. Die berufsrechtlichen Verpflichtungen der Anwaltschaft garantieren dagegen, dass Interessenkonflikte vermieden und Mandantenschutz vorrangig beachtet werden. Eine Übertragung der Rechtsberatung an Versicherungsunternehmen könnte hingegen dazu führen, dass wirtschaftlich motivierte Entscheidungen den Zugang zu juristischem Beistand und finanzielle Absicherung erheblich erschweren und Verbraucherinnen und Verbraucher einem unkalkulierbaren Risiko ausliefern ohne Berücksichtigung individueller Bedarfe und rechtlicher Garantien.
Gift an Versicherer: Mandanten werden zum Spielball wirtschaftlicher Interessen
Wessels sieht in dem Plan zur Übertragung von Rechtsdienstleistungen auf Rechtsschutzversicherer ein unverhohlenes Geschenk an die Branche, das die Interessen der Mandanten erheblich beeinträchtige. Er betont, dass eine rein strukturelle Abgrenzung von Beratung und Deckungsprüfung innerhalb versicherungsrechtlicher Einheiten keinen ausreichenden Schutz vor Interessenkonflikten biete. Versicherer handelten stets gewinnorientiert und würden daher ihre eigenen ökonomischen Belange vorrangig vor den berechtigten Ansprüchen der Versicherten tragen.
Unabhängige Rechtsberatung bleibt weiterhin Grundpfeiler sicheren Verbraucherschutzes in Deutschland
In einer konzertierten Aktion haben BRAK und die Landesrechtsanwaltskammern gemeinsam einen entschiedenen Widerstand gegen den bayerischen Vorschlag organisiert. Sie sichern damit eine unabhängige Rechtsberatung, in der eine transparente Abwägung unterschiedlicher Interessen und ein zuverlässiger Verbraucherschutz gewährleistet sind. Mandanten bleiben vor willkürlichen Ablehnungen von Kostendeckungszusagen geschützt. Zudem erhält diese kollektive Gegenwehr die berufsrechtlichen Standards und den hohen Qualitätsanspruch des Rechtsdienstleistungsgesetzes, der für Vertrauen und Rechtssicherheit sorgt.

