Die Einführung eines verpflichtenden Elementarschutzes in der Wohngebäudeversicherung wird in Deutschland zunehmend als notwendig erachtet. Laut einer Civey-Umfrage im Auftrag der DEVK befürworten 62 Prozent der Befragten eine Pflichtdeckung, lediglich 25 Prozent lehnen sie ab. Die DEVK praktiziert seit 2011 ein Opt-out-Modell, bei dem Elementarschäden automatisch mitversichert werden. GDV und Regierungskoalition haben im Koalitionsvertrag eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren wie Hochwasser, Starkregen und Erdrutsch vorgesehen, um Immobilienbesitzer existenziell abzusichern.
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Gesetzesentwürfe für Pflichtversicherung gegen Naturgefahren noch ohne konkrete Zeitpläne
Die zunehmende Schneeschmelze und steigende Pegelstände veranlassen Politik und Verbände, das Hochwasserrisiko zu thematisieren. Im Koalitionsvertrag ist die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung festgeschrieben, doch fehlen bislang konkrete Gesetzesvorlagen und verbindliche Termine. Eine repräsentative Umfrage von Civey im Auftrag der DEVK offenbart, dass 62% der Deutschen diese Versicherung befürworten, nur 25% sind dagegen. Unter Immobilieneigentümern steigt die Zustimmung auf bemerkenswerte 72%, was den Reformdruck weiter erhöht. Konkrete Umsetzungsschritte stehen noch aus.
Regierung plant bundesweit verpflichtende Versicherung gegen Elementarschäden für Wohngebäude
Ein Standard-Wohngebäudeversicherungspaket umfasst typischerweise Sturmschäden und Hagelschäden, jedoch keine Verluste durch Hochwasser, Erdbeben oder Lawinen. Für einen vollständigen Schutz gegen diese Naturgefahren ist der zusätzliche Abschluss einer Elementarschadendeckung erforderlich. Laut jüngster DEVK-Untersuchung nutzen 71 Prozent aller Immobilieneigentümer diese Option. Die aktuelle GDV-Statistik für 2024 weist allerdings nur einen Versorgungsgrad von 57 Prozent auf. Diese Differenz verdeutlicht, dass noch immer unzureichende Absicherung gegen Elementarrisiken besteht. Politischer Handlungsdruck ist inakzeptabel hoch jetzt.
Alle Wohnhäuser künftig automatisch bundesweit abgesichert Elementarschäden durch Pflichtversicherung
Der Koalitionsvertrag sieht vor, alle Wohngebäude automatisch durch einen verpflichtenden Elementarschutz innerhalb der Wohngebäudeversicherung abzusichern, um angesichts zunehmender Extremwetterereignisse wie Starkregen, Überschwemmungen und Erdrutschen wirksam vor finanziellen Härten zu schützen. Auf die Kleine Anfrage der Grünen im Bundestag hin antwortete die Bundesregierung ausweichend: Ein Opt-out-Verfahren befinde sich in Prüfung, doch definitive Zeitpläne, detaillierte Abwahlregeln und ein verbindlicher Einführungstermin stehen noch aus.
Zons: Automatische Deckung schützt vor Elementarschäden und finanziellen Risiken
Die DEVK integriert bereits seit 2011 in jeder neu abgeschlossenen Wohngebäudeversicherungspolice automatisch eine Elementarschadendeckung, die nur noch durch eine aktive Ablehnungsentscheidung der Kundinnen und Kunden abgewählt werden kann. Vorstand Dr. Michael Zons erläutert, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, hohe Folgekosten nach Naturereignissen wie Hochwasser oder Erdrutsch zu vermeiden und mit einer bestehenden Neugeschäftsrate von 67 Prozent die Kundennachfrage nach dieser Schutzoption klar über dem Branchendurchschnitt positioniert und zugleich Transparenz gewährleistet.
Unterschätztes Risiko: 27 Prozent weiterhin ohne Versicherung gegen Elementarrisiken
Die aktuelle Studienlage zeigt, dass mehr als ein Viertel der deutschen Bevölkerung keinen Elementarschutz besitzt. 41 Prozent dieser Personen vertreten die Auffassung, dass ihre Wohnlage vor Naturgefahren geschützt sei, und sehen daher keinen Handlungsbedarf. 32 Prozent dieser Gruppe betonen, dass die Verantwortung für Schutzmaßnahmen allein beim Hausbesitzer liege. Damit bleiben etwa 14 Prozent aller Immobilienbesitzer ohne erforderliche Absicherung gegen Überschwemmungen und Erdrutsche. Solche Versicherungslücken erhöhen das finanzielle Risiko im Katastrophenfall
Ganzheitlicher Schutz vor Elementarschäden mit Bauplanung und Risikoeinschätzung untermauern
Der GDV verlangt ein differenziertes Gesamtkonzept zum Elementarschutz, das staatliche Präventionsinitiativen, vorausschauende Raumordnung und eine neutrale Bewertung von Gefahrenpotenzialen miteinander verbindet, um Synergien zu nutzen. Die DEVK steuert detaillierte Analysen von Schadensstatistiken und geotechnischen Daten bei, berät Kunden fundiert zum richtigen Deckungspaket und führt Anreizmechanismen für verbesserten Schutz ein. Ein umfangreiches Positionspapier, das der Verband im Dezember 2025 vorlegte, umreißt konkrete Maßnahmenpläne und bietet Ausblick auf nächste Schritte. Detailliertes Glossar.
DEVK bietet seit 2011 automatische Elementarschadendeckung mit Abwahloption an
Ein verpflichtender Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung eliminiert existenzielle Risiken nach Naturereignissen wie Hochwasser, Sturmflut oder Lawinen. Finanzielle Belastungen werden durch automatische Deckungen erheblich reduziert, da sämtliche Elementargefahren abgedeckt sind. Das Opt-out-Modell der DEVK schützt auch zurückhaltende Haushalte, es sei denn, sie schließen den Schutz bewusst aus. Für die flächendeckende Einführung braucht es konkrete gesetzliche Vorgaben im Koalitionsvertrag und ein abgestimmtes Präventions- und Risikokonzept, das Bauplanung, staatliche Prävention und objektive Risikobewertung.

